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Fracking

Unkonventionelle Förderung von Erdgas

Fracking ist ein Verfahren, mit dem Erdgas oder Erdöl aus tiefen unterirdischen Gesteinsschichten erschlossen werden kann. Dabei wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem hydraulischem Druck in das Gestein gepresst. Dadurch wird Gas oder Öl freigesetzt, das durch Bohrleitungssysteme an die Oberfläche gelangt.

Frank Schwabe ist in der SPD-Bundestagsfraktion der zuständige Berichterstatter für das Thema Fracking. Er setzt sich für einen Verzicht des Einsatzes der unkonventionellen Förderung von Erdgas (Fracking) ein, bis alle Risiken für Gesundheit und Umwelt bewertet und ausgeschlossen wurden. Auf Grund der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage ist es nicht verantwortbar, zum heutigen Zeitpunkt Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas mit dem Einsatz der Fracking-Technologie zu genehmigen. Der Schutz des Trinkwassers und der Gesundheit müssen absoluten Vorrang haben.

Bisher, bis zur Verabschiedung unseres Fracking-Verhinderungsgesetzes, war Fracking in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Regelungen zum Fracking waren daher dringend notwendig. Die frühere schwarz-gelbe Bundesregierung hatte es nicht geschafft, einen Regelungsrahmen vorzulegen, obwohl Bundesrat und die Oppositionsfraktionen Vorschläge auf den Tisch gelegt haben.

Vor allem auf unseren Druck aus NRW konnten wir uns im Juni 2016 endlich mit unserem Koalitionspartner auf ein Gesetzespaket zum Fracking einigen und im Deutschen Bundestag verabschieden. Die wesentlichen Punkte sind: Unkonventionelles Fracking, wie in den USA praktiziert, wird bei uns verboten. Damit ist klar: Fracking bleibt auch künftig in Nordrhein-Westfalen verboten. Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger werden berücksichtigt und werden ernst genommen. Maximal vier wissenschaftlich begleitete Probebohrungen können erlaubt werden. Aber nur, wenn das betroffene Bundesland zuvor zugestimmt hat. NRW hat sich schon positioniert, dass NRW auf seinem Gebiet keine Probebohrungen zulassen wird. Der Ländervorbehalt war für uns entscheidend. Hannelore Kraft hat immer gesagt, dass es kein Fracking in NRW geben wird, so lange sie Ministerpräsidentin ist. Für die konventionelle Erdgasförderung in Deutschland werden hohe Schutzstandards gestellt.

Das 2016 verabschiedete Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Sämtliche Umweltstandards beim seit den 1960er Jahren zum Beispiel in Niedersachsen betriebenen konventionellen Fracking werden erheblich verbessert. Unkonventionelles Fracking wird komplett verboten.

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