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Im Bundestag gibt es keine Mehrheit für eine Durchlöcherung des Fracking-Verbotsgesetzes

17.11.2014

Der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Thema Fracking und stellvertretende umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Frank Schwabe erklärt zu den durch die SPIEGEL-Berichterstattung bekannt gewordenen Detailregelungen einer Fracking-Gesetzgebung:

"Die im SPIEGEL beschriebene Regelung mit einer Kommission, die Empfehlungen abgeben soll, ist nicht notwendig. Der Gesetzgeber - und das ist der Bundestag - kann das sehr gut ohne eine solche Kommission leisten. Diese durch das CDU-geführte Bundeskanzleramt eingebrachte Regelung ist der Versuch eine Hintertür in das Verbotsgesetz einzubauen.

Alles das, was im Kabinett beschlossen wird, steht natürlich unter Parlamentsvorbehalt. Da gilt das Strucksche Gesetz. Im Bundestag gibt es auch in den Koalitionsfraktionen eine frackingkritische Mehrheit. Wir werden jede Regelung daraufhin überprüfen, ob die Verbotsregelung durch die Hintertür wieder in Frage gestellt wird. Die Mindestbedingung ist, dass die Bundesländer jede Tür wieder schließen können. Mit einer solchen Regelung für eine Schliessungsklausel durch die Bundesländer machen wir die Tür wieder zu, die manche in der CDU und wenige Unternehmen gern aufmachen wollen.

Die von den beiden SPD-geführten Ministerien im Eckpunktepapier skizzierte Linie ist die richtige. Die kommerzielle Erdgasförderung soll weiterhin möglich sein. Allerdings unter deutlich verschärften Umweltgesetzen. Fracking im Schiefergestein wie wir es aus den USA kennen, soll verboten werden. Dieses Verbot kann aber nach einigen Jahren angesichts von durchgeführten Forschungsvorhaben überprüft werden. Dieser Weg war richtig und er muss auch die Linie am Ende des Gesetzgebungsvorhabens sein."