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Bund entlastet Länder und Kommunen mit 20 Mrd. Euro bis 2019

29.11.2016

Mit rund 20 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und Kommunen bis 2019 unterstützen. Das hat der Deutsche Bundestag jetzt mit einem weiteren Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen entschieden. Hierzu erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe:

„Auch für die drei Städte meines Wahlkreises und den Kreis Recklinghausen gibt es weitere Entlastungen ab 2018: Jährlich 2,75 Millionen Euro für Recklinghausen, 1,13 Millionen für Castrop-Rauxel, 0,45 Millionen für Waltrop und nochmal 18,45 Millionen für den Kreis Recklinghausen. Damit gehen wir ein Stück des Weges weiter zur Entlastung der Kommunen. Vielen Kommunen geht es damit richtig gut. Den Kommunen im Kreis Recklinghausen leider immer noch nicht. Deshalb werde ich mich für weitere Schritte einsetzen.

Mit dem Gesetz setzen wir eines der prioritären Ziele des Koalitionsvertrags um: die Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben um 5 Milliarden Euro jährlich. Mit 2018 kommt das zu spät, aber immerhin. Die Verteilung der 5 Milliarden erfolgt durch eine Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung (2,4 Milliarden Euro), Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose (1,6 Milliarden Euro) und Umsatzsteuer der Länder (1 Milliarden Euro). Als SPD-Fraktion hätten wir uns einen Verteilungsschlüssel gewünscht, der über die Entlastung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) gezielter strukturschwache Kommunen entlastet. Dies ist aber leider am Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert.

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes eine jährliche Entlastung von etwa 1,24 Milliarden Euro. Darin enthalten sind 217 Millionen Euro, die zunächst über die Umsatzsteuer an das Land NRW fließen, aber ungeschmälert über die Schlüsselmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze an die Kommunen weitergegeben werden. Dies hat die rot-grüne Landesregierung bereits im Juli dieses Jahres beschlossen. Die übrigen Gelder fließen über die kommunale Umsatzsteuerbeteiligung und die Kosten der Unterkunft direkt an die Kreise, Städte und Gemeinden.“