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Nein heißt Nein!

Konferenz zur Istanbul-Konvention im Deutschen Bundestag

12.05.2016

Die Umsetzung des „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (sog. Istanbul-Konvention) ist das Schwerpunktthema der Konferenz des Parlamentarischen Netzwerks "Frauen frei von Gewalt" und des Unterausschusses für Gleichberechtigung der Geschlechter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE). Das Netzwerk wurde 2006 gegründet, hat aktuell 50 Mitglieder aus fast allen Mitgliedsstaaten des Europarats und tagt im Deutschen Bundestag am 12. Mai 2016 erstmalig in Deutschland.

Die Istanbul-Konvention schafft als völkerrechtlicher Vertrag verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Gewalt gegen Frauen soll umfassend verhütet, bekämpft und bestraft werden. Die Konvention ist seit dem 1. August 2014 in Kraft - nicht aber in Deutschland. Das wollen wir ändern.

Wir sagen Ja zum „Nein heißt Nein“ der Istanbul-Konvention. Wir wollen ein Sexualstrafrecht, in dem die Strafbarkeit des Täterhandelns nicht vom wehrhaften Verhalten des Opfers abhängig ist. Im Eigentumsrecht gilt schließlich auch: Gestohlen ist gestohlen. Maßstab unseres Rechts und unserer Justiz muss das sexuelle Selbstbestimmungsrecht einer Person sein.

Auf der Konferenz diskutieren ParlamentarierInnen aus dem Europarat mit ExpertInnen unserer Zivilgesellschaft über die Umsetzung der Istanbul-Konvention in den verschiedenen Mitgliedstaaten.