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Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht straflos bleiben

28.10.2020

Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:

Heute berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung über einen Antrag der Koalitionsfraktionen „Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht straflos bleiben“. Ziel des Antrags ist die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und des Weltrechtsprinzips.

„Um die Strafverfolgung der für Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen zu gewährleisten, müssen wir darauf hinwirken, dass die Zuständigkeit des IStGH erweitert wird. Wie wichtig die Arbeit des Gerichtshofs ist, zeigen die jüngsten Ermittlungen zu den Kriegsverbrechen in Afghanistan. Dabei stehen alle Konfliktparteien im Fokus – nicht nur die Taliban und afghanische Regierungstruppen, sondern auch Angehörige der US-Streitkräfte. Sowohl die Versuche der Delegitimierung des IStGH als auch die gegen deren Chefanklägerin Bensouda verhängten Sanktionen durch die US-Regierung sind inakzeptabel.

Zudem müssen wir erreichen, dass mehr Staaten Völkerrechtsverbrechen national verfolgen. In Deutschland ist dies seit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuchs im Jahre 2002 möglich. Wie wichtig die Strafverfolgung durch nationale Gerichte ist, zeigt der derzeit vor dem Oberlandesgericht Koblenz geführte Prozess gegen Mitglieder des Assad-Regimes.“