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Gute Nachrichten für die Städte im Kreis Recklinghausen

SPD erreicht Durchbruch beim Sozialen Arbeitsmarkt

08.11.2018

Zum Teilhabechancengesetz erklären die SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Groß und Frank Schwabe:

Unsere Städte im Kreis Recklinghausen sind besonders von hoher Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Die SPD-Bundestagsfraktion schafft es mit der Union, dass betroffene Menschen wieder am Arbeitsleben teilhaben können. Wer einer Beschäftigung nachgeht, ist Teil der Gesellschaft und fühlt sich gewertschätzt. Insbesondere die SPD-Abgeordneten aus dem Ruhrgebiet haben sich für die Umsetzung eingesetzt. Michael Groß, Sprecher der SPD-Abgeordneten aus dem Ruhrgebiet, und Frank Schwabe haben für die Realisierung des „Vestischen Appels“ gearbeitet.

Mit dem „Teilhabechancengesetz“ stellen wir 4 Milliarden Euro für die Schaffung eines Sozialen Arbeitsmarkt bis 2022 bereit. Zum 1. Januar 2019 führen wir den Sozialen Arbeitsmarkt als Regelinstrument ein und beenden die bisherigen Förderprogramme, die alle zwei Jahre ausliefen. Eine Förderung über den Sozialen Arbeitsmarkt wird sich auf 5 Jahre belaufen. Die lange Förderdauer wird helfen, im Anschluss eine sozialversicherungspflichtige Arbeit dauerhaft zu finden. In den ersten zwei Jahren erhalten Städte, heimische Firmen und die Wohlfahrtsverbände Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 100 Prozent. Diese schmelzen bis zum 5. Förderjahr auf 70% ab. Dies schafft Anreize, Menschen eine Chance zu geben, die bislang wegen zahlreicher Vermittlungshemmnisse oft keine Arbeit finden konnten. Die SPD hält Wort und setzt mit dem neuen Regelinstrument den Grundsatz „Arbeit statt Arbeitslosigkeit“ zu finanzieren um.

Die SPD konnte im Gesetzgebungsverfahren deutliche Verbesserungen erreichen, die auch von den Jobcentern und Arbeitsagenturen aus dem Ruhrgebiet in mehreren Gesprächen gefordert wurden. Alle Jobs, die auf dem Sozialen Arbeitsmarkt gefördert werden, müssen nach Tarif bezahlt werden. Damit hat sich die SPD über den Koalitionsvertrag hinaus gegenüber der Union durchgesetzt. Dementsprechend kann der Soziale Arbeitsmarkt im Ruhrgebiet umgesetzt werden, weil unsere finanzschwachen Städte und auch die Wohlfahrtsverbände nach Tarif entlohnen können und refinanziert werden. Die Lücke zum Mindestlohn hätten sie nicht allein schließen können. Wir vergrößern zudem den Teilnehmerkreis für das neue Regelinstrument. Teilnehmen können alle Langzeitarbeitslosen, die in den letzten 7 Jahren 6 Jahre Leistungen vom Jobcenter bezogen haben. Ebenso sorgen wir dafür, dass Menschen mit Behinderungen und Bedarfsgemeinschaften mit Kindern eher vom Sozialen Arbeitsmarkt profitieren können.

Neben den 4 Milliarden Euro für den Sozialen Arbeitsmarkt verbessern wir auch die finanzielle Ausstattung bei den Jobcentern deutlich. Das schafft einen großen Spielraum, Langzeitarbeitslose zu integrieren und ausreichend Personal im Jobcenter bezahlen zu können.

Landrat Cay Süberkrüb betont, dass der Soziale Arbeitsmarkt ein weiterer großer Schritt zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Kreis Recklinghausen ist. Insbesondere die Einigung auf Tarifentlohnung statt Mindestlohn bedeutet, dass die Städte finanziell in der Lage sein werden, den Sozialen Arbeitsmarkt umzusetzen, damit Langzeitarbeitslose am Arbeitsleben partizipieren und gesellschaftlich Teilhabe erleben können.