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Der Internationale Strafgerichtshof muss gestärkt werden

Bundestag fordert Engagement von Bundesregierung

17.07.2018

"Am 17. Juli 1998 wurde mit der Verabschiedung des Römischen Statuts der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gegründet, dem mittlerweile 123 Staaten beigetreten sind. Trotzdem drohen die schweren Menschenrechtsverbrechen der vergangenen Jahre, die im Irak und Syrien begangen wurden, strafrechtlich ungeahndet zu bleiben. Da weder Syrien noch der Irak zu den Vertragsstaaten des Rom-Statuts gehören und diese Staaten die Gerichtsbarkeit des IStGH auch nicht anerkannt haben, kann der IStGH nicht tätig werden. Gegen Menschen, die etwa in syrischen Gefängnissen gefoltert haben, bleibt damit nur ein Verfahren nach dem Völkerstrafrecht. Der Generalbundesanwalt hat bereits Ermittlungen aufgenommen, Zeugen vernommen und wird über die Beantragung internationaler Haftbefehle entscheiden.

Um dem Weltrechtsprinzip mehr Geltung zu verschaffen, soll sich die Bundesregierung für eine Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs einsetzen. Dazu hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung anlässlich des 20-jährigen Bestehens des IStGH in einem interfraktionellen Antrag <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/029/1902983.pdf>  aufgefordert. Die Glaubwürdigkeit des Gerichts ist davon abhängig, dass möglichst viele Staaten die Gerichtsbarkeit anerkennen. Die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates China, Russland und USA unterstützen den Strafgerichtshof leider nicht. Ebenso wenig wie Indien, Indonesien, Israel, Saudi-Arabien, die Türkei und eine zunehmende Anzahl afrikanischer Staaten. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, sich auf internationaler und bilateraler Ebene darum zu bemühen, dass sich weitere Staaten dem IStGH anschließen.“