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Umfassende Konsequenzen aus Korruptionsermittlungen

Europarat und Bundestag müssen Stellung beziehen

23.04.2018

Zum aktuell vorgestellten Korruptionsbericht der Untersuchungskommission im Rahmen der Vorwürfe gegen Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarats erklärt der stellvertretende Vorsitzende der deutschen Delegation Frank Schwabe:

„Nach dem umfassenden Bericht der Untersuchungskommission müssen der Europarat und der Bundestag jetzt umfassende Konsequenzen ziehen. Die Untersuchungskommission äußert den „starken Verdacht“, dass aktuelle und frühere Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarats korrupt waren (Seite xi).

Konkrete Vorwürfe werden u.a. gegenüber dem früheren Präsidenten Pedro Agramunt und dem Vorsitzenden der Fraktion der Europäischen Volkspartei Cesar Preda erhoben. Darüber hinaus stehen die amtierende deutsche Bundestagsabgeordnete Karin Strenz und der ehemalige Abgeordnete Eduard Lintner im Mittelpunkt des Berichts. Die Untersuchungskommission konstatiert, dass Strenz insbesondere gegen die Paragraphen 5.6 und 8 der Verhaltensregeln verstoßen habe. Dabei geht es zum einen darum, dass sie Interessenkonflikte insbesondere im Vorfeld der Wahlbeobachtung in Aserbaidschan 2015, aber auch darüber hinaus, nicht angezeigt hat. Strenz hatte mindestens in einem Fall nachgewiesen indirekt Zahlungen aus Aserbaidschan erhalten.

Auf einer vollen Seite wird beschrieben, dass und wie sich Karin Strenz der mündlichen Befragung verweigert hat. Zunächst wegen einer Erkrankung und dann, weil sie im Bundestag zu beschäftigt wäre. Die Untersuchungskommission hat damit festgestellt, dass Frau Strenz gegen Regeln verstoßen hat und sich einer notwendigen Kooperation mit der Untersuchungskommission verweigert. Damit setzt sie ihr Verhalten des Aussitzens fort. Mit der Verpflichtung einer Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist ein solches Verhalten nicht vereinbar. Frau Strenz sollte das Geld aus Aserbaidschan zurückgeben, volle Transparenz über ihr Verhalten herstellen und die Konsequenzen ziehen und ihr Bundestagsmandat zurückgeben.

Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hat immer wieder darauf verwiesen, dass sie auf den Bericht der Untersuchungskommission warten würde. Nun ist er da. Die Fraktion kann den Fall nicht weiter aussitzen. Sie muss für umfassende Aufklärung sorgen bzw. ihre Abgeordnete zum Mandatsverzicht auffordern. Es geht aber im Kern nicht um Frau Strenz. Es geht darum, dass der Bundestag integre Personen in die wichtigen internationalen Gremien wie die Parlamentarische Versammlung entsendet.

Dafür braucht es Sanktionen gegen ein unethisches Verhalten wie im aktuellen Fall ebenso wie klarere Transparenzregeln. Dazu gehört eine volle Transparenz über Nebeneinkünfte auf Heller und Pfenning, ein umfassendes Transparenzregister und neue Regeln insbesondere für Mitglieder des Bundestags, die in internationalen Gremien entsandt werden. Damit muss sich der Ältestenrat des Bundestages umgehend beschäftigen.“