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Persönliche Erklärung zur TTIP- und CETA-Debatte im Deutschen Bundestag

25.09.2014

Persönliche Erklärung gem. § 31 GOBT

zu dem Entschließungsantrag/den Entschließungsanträgen der Abgeordneten Klaus Ernst und weiterer Abgeordneter sowie der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/2612);

zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Thomas Nord, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. „Soziale, ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA Freihandelsabkommens“ (Drucksachen 18/432, 18/2100);

zu der Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Ernst, Thomas Nord, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. „Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada CETA zurückweisen“ (Drucksache 18/2604);

zu der Beratung des Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Keine Klageprivilegien für Konzerne – CETA-Vertragsentwurf ablehnen“ (Drucksache 18/2620);

zu der Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Katja Keul, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne“ (Drucksachen 18/1458, 18/2646)

Es ist das gute Recht der Opposition, Anträge zu stellen, um die Regierungskoalition unter Zugzwang zu setzen. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, Passagen aus Wahlprogrammen anderer Parteien zu entnehmen und zur Abstimmung zu stellen, um einer Regierungsfraktion dann Unglaubwürdigkeit zu unterstellen. Der vorliegende Entschließungsantrag der Linken scheint dieses zu beabsichtigen. Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag sind bereits einmal in Regierungsverantwortung gewesen und wissen sehr genau, dass zunächst in einer Koalition versucht wird, gemeinsame Lösungen und Kompromisse zu entwickeln.

Bei Abstimmungen mit erheblicher Reichweite oder auch bei Gewissensfragen nehme ich für mich das Recht eines jeden Abgeordneten nach Artikel 38 (1) des Grundgesetzes in Anspruch. Beschlüsse über Freihandelsabkommen CETA und TTIP könnten entsprechende Abstimmungen sein. Heute wird nicht über die Abkommen abgestimmt. Es liegen lediglich Anträge anderer Fraktionen vor, die zudem offenbar nicht inhaltlich motiviert sind und nur das Ziel haben, eine Regierungspartei vorzuführen. Ein solches Vorgehen möchte ich nicht unterstützen. Deshalb erkläre ich angesichts der heutigen Abstimmungen:

1. Zunächst begrüße ich, dass Bundeswirtschaftsminister Gabriel u.a. mit der Schaffung eines Beirates Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft in diesen komplexen Fragen ermöglicht haben. Die großen Herausforderungen der Zukunft werden nur mit internationalen Vereinbarungen gelöst werden können. Eine pauschale Ablehnung internationaler Abkommen wäre hier nicht zielführend. Auf der anderen Seite dürfen entsprechende Abkommen nicht dazu genutzt werden, demokratische Grundprinzipien außer Kraft zu setzen.

2. Ich vertrete die Auffassung, dass der Deutsche Bundestag über die Freihandelsabkommen CETA und TTIP abstimmen muss. Aktuell liegt noch kein Abkommen vor, über das der Deutsche Bundestag abstimmen könnte.

3. Bundeswirtschaftsminister Gabriel und der DGB haben ein Positionspapier zum Freihandelsabkommen TTIP veröffentlicht. Der SPD-Parteikonvent hat dieses Positionspapier am vergangenen Samstag ebenfalls beschlossen und gleichzeitig die darin enthaltenen Aussagen und aufgezeigten roten Linien auf das Abkommen mit Kanada (CETA) bezogen (www.spd.de/linkableblob/123760/data/20140920_parteikonvent_beschluss_ttip.pdf). Die darin getroffenen Aussagen teile ich vollständig.

4. Ein zentraler Punkt ist für mich die klare Ablehnung von Schiedsgerichten, die Unternehmen zum Beispiel Klagemöglichkeiten gegen Staaten im Zusammenhang mit Investitionsschutz uvm. ermöglichen. Ich sehe in diesen Konstruktionen Versuche, demokratische Strukturen zu unterlaufen.

Berlin, 25.9.2014

Frank Schwabe