Per Bundestagsbeschluss schneller zum Arzt

18.03.2019

Schneller zum Arzt – mehr Sprechstunden und weniger Wartezeiten für Kassenpatienten durch das TSVG.

Gesetzlich versicherte Bürger, die einen (Fach-)Arzttermin benötigen, müssen im Gegensatz zum Privatversicherten in der Regel mehrere Monate warten bis sie diesen erhalten.

Das vom Bundestag in der letzten Woche verabschiedete Terminservice – und Versorgungsgesetz (TSVG) soll die Problematik nun deutlich zum Positiven verändern. Als gesetzlich versicherter Patient schneller einen (Fach-)arzttermin zu bekommen ist das Hauptziel des TSVG.

Das TSVG ist ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Gleichberechtigung im Gesundheitssystem. „Mit diesem neuen Gesetz garantieren wir den gesetzlich Versicherten, dass sie künftig die erforderlichen ärztlichen Leistungen ohne lange Wartezeit in Anspruch nehmen können“, so Schwabe.

Mit dem neuen Gesetz erhöhen sich zukünftig auch die Mindestsprechstundenzeiten für Vertragsärztinnen und –ärzte von derzeit 20 auf mindestens 25 Stunden pro Woche. Außerdem sollen bestimmte Fachärzte, wie zum Beispiel HNO-, Augen- oder Frauenärzte mindestens fünf offene Sprechstunden pro Woche anbieten, in die Patienten ohne Termin kommen können. Schwabe: „Damit kommen wir dem Ziel, die Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland abzubauen einen wichtigen Schritt näher.“

Als weiteren wichtigen Baustein sieht das TSVG vor, die Festzuschüsse für Zahnersatz von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung zu erhöhen, um die Versicherten finanziell zu entlasten.