Klare Regeln für den Export von Kleinwaffen

26.05.2015

Die Neuregelungen des Wirtschaftsministeriums machen den Export von Kleinwaffen restriktiver und zugleich transparenter. Dies ist eine gute Botschaft: In den meisten gewaltsamen Auseinandersetzungen und Kriegen sind Kleinwaffen und leichte Waffen die wichtigsten Kampfmittel. Sie fordern mehr Menschenleben als jede andere Waffengattung. Gegenwärtig sind etwa 900 Millionen dieser Waffen weltweit im Umlauf.

Frank Schwabe, Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion:

„Die aktuell verabschiedeten Kleinwaffengrundsätze ergänzen die seit 2000 gültigen Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen. Sie legen die Grundsätze für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für kleine und leichte Waffen mit dazugehöriger Munition fest. Dabei geht es um Lieferungen in Drittländer.

Schon bisher wurden vom Empfängerland Endverbleibserklärungen abgegeben. Jetzt aber wird die konkrete Zusage verlangt, dass die gelieferten Waffen nicht innerhalb des Landes weitergegeben werden. Damit soll verhindert werden, dass – wie in Mexiko – deutsche Waffen in falsche Hände geraten. Außerdem werden grundsätzlich keine Genehmigungen mehr für neue Herstellungslinien für Kleinwaffen und Munition erteilt. Und die schon bisher angewandte Praxis „Alt für Neu“ soll jetzt konsequenter umgesetzt werden. Danach verpflichtet sich der Empfänger im Liefervertrag, die durch die neuen Waffen ersetzten alten Bestände zu vernichten.

Aus menschenrechtlicher Sicht tragen ein restriktiver Export von Waffen, insbesondere von Kleinwaffen sowie wirksame Kontrollmechanismen wesentlich dazu bei, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und das Leid der Zivilbevölkerung zu verringern. Die neuen Kleinwaffengrundsätze stehen für diese Politik der Prävention.“