Frank Schwabe

Liebe Freundinnen und Freunde,

Die Krise um das Corona-Virus hat das Land in eine beispiellos schwierige Lage gebracht. Heute hat der Deutsche Bundestag milliardenschwere Maßnahmenpakete verabschiedet. Damit wollen wir die Wirtschaft vor Insolvenzen schützen, Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen unbürokratisch unterstützt und auch Familien zu Hilfe kommen. Ob die Maßnahmenpakete greifen, wird sich in den nächsten Tagen und Wochen zeigen. Einiges hat sich bereits bewegt. Darüber will ich euch heute berichten.

Bundestag beschließt Hilfpakete gegen Corona-Krise

Am Montag hatte ich euch bereits über die Beschlüsse der Bundesregierung in Sachen Corona-Krise informiert. Der Deutsche Bundestag hat diese Beschlüsse aufgegriffen und heute umfassende Maßnahmenpakete verabschiedet. Ich möchte hier drei Punkte herausgreifen:

  • Mit dem Krankenhausentlastungsgesetz schaffen wir zusätzliche Kapazitäten für die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Die Krankenhäuser bekommen einen finanziellen Zuschlag für die Bereitstellung von Intensivbetten und für die Beschaffung von Schutzkleidung. Gleichzeitig sichern wir die Liquidität der Krankenhäuser. Wir gleichen die wirtschaftlichen Folgen von verschobenen OPs aus. Damit mehr Pflegepersonal für die Betreuung von Infizierten zur Verfügung steht wird der sogenannte Pflegeentgeltwert auf 185 Euro am Tag erhöht. Auch das verbessert die Liquidität der Krankenhäuser.
  • Um die Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern, haben wir heute  einen Wirtschaftsstabilisierungsfond verabschiedet. Ein Garantierahmen von 400 Mrd. Euro Unternehmen soll dabei helfen, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren. 100 Mrd. Euro sind für Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen. Die Rekapitalisierung kann an konkrete Bedingungen geknüpft werden. Mit Krediten von bis zu 100 Mrd. Euro sollen die KfWSonderprogramme refinanziert werden.
  • Wir schützen Mieterinnen und Mieter durch ein 3-monatiges Moratorium. Dieses gilt von April bis Juni für Mietzahlungen, Darlehensverträgen und Energieversorgung, das wir auch unbürokratisch verlängern können, wenn die Krise es erfordert. Wir schränken das Recht ein, Miet-, Gewerbe- und Pachtverhältnissen wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, die während der Corona-Krise anfallen. Außerdem sichern wir die Grundversorgung der Wohnung. Für Gas-, Wasser- und Stromlieferverträge schaffen wir sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Kleinstunternehmen, die Möglichkeit, Zahlungen vorübergehend einzustellen. Wer sich wegen der Pandemie in einer Notlage befindet, dem wird nicht das Wasser abgedreht oder der Strom abgestellt.

Vom Beschluss zur Umsetzung

Wie es jetzt weitergeht

Heute wurde der erste Schritt gemacht, um die Corona-Krise zu bewältigen. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob das aktuelle Maßnahmenpaket ausgereicht hat und an welchen Stellen nachgesteuert werden muss. In der SPD-Fraktion werde ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen weiter daran arbeiten, noch mehr Menschen Unterstützung in der Corona-Krise zukommen zu lassen.  Denjenigen, denen durch die heute verabschiedeten Unterstützungen nicht geholfen wird, sollen in einem nächsten Paket bedacht werden. Das wird in wenigen Wochen der Fall sein.

Nun komme es darauf an, dass die Dinge schnell umgesetzt werden und so schnell wie möglich bei denjenigen landen, die Unterstützung benötigen. Obwohl alle Behörden in Kommunen, in den Ländern und im Bund unter Hochdruck arbeiten werde es ein paar wenige Tage dauern, bis die Strukturen arbeiten.

Aber alle Hilfen werden kommen: Soloselbstständige werden ihre Anträge auf Soforthilfen stellen können. Alle, die jetzt Arbeitslosengeld 2 benötigen, werden schnelle Hilfe ohne bürokratische Hürden bekommen. Niemand wird aus der Wohnung geworfen. Niemand wird sein Haus verkaufen müssen. Und niemand bekommt den Strom abgestellt. In einigen Tagen wird alles organisiert sein.

ALG II: Beantragung wird jetzt erleichtert

Für all diejenigen Personen, die planen,  Arbeitslosengeld 2 (ALG II) zu beantragen, gelten neue erleichterte Regeln. Zum einen wird die Bemessung der Wohnungsgröße ausgesetzt. Zum anderen wird die Vermögensprüfung erleichtert. Ab dem 26. März, also ab morgen, wird ein einfaches Zusatzblatt zur Vermögenserklärung – und für Selbstständige ein einfaches Zusatzblatt zur Erklärung der Unternehmenslage – online abrufbar sein. Um ALG II zu beantragen, ist ein Hauptantrag auszufüllen.

Auch Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld können ergänzende Hilfen beantragen und einen Antrag auf ALG II stellen. Hier ist wichtig, dass sie die Bescheinigung über die Höhe des Kurzarbeitergeldes beifügen. Die Bescheinigung kann ggf. auch nachgereicht werden.

 

Der Antrag auf ALG II ist hier abrufbar:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529

Alle Unterlagen können online hochgeladen werden. Ebenso können Anfragen für Beratungsgespräche gestellt werden unter:
 https://www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de/Inhalte/Service/_KontaktformularUpload/_Neuer_Vorgang.asp

Zusätzliche Hotline-Nummern wurden in den Bezirksstellen eingerichtet und sind hier abrufbar:
https://www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de/Inhalte/Service/Aktuelle_Informationen/index.asp?

NRW stockt die Soforthilfen des Bundes auf

Die Landesregierung NRW hat beschlossen, die Soforthilfe der Bundesregierung zu ergänzen. Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sollen von der Landesregierung eine finanzielle Unterstützung von bis zu 25.000 Euro erhalten. Darüber hinaus hat die Landesregierung beschlossen, die Soforthilfen des Bundes vorzufinanzieren, um den betroffenen Unternehmen die Hilfen direkt gewähren zu können.

Die Bundesregierung hatte am Montag, den 23. März ein Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen und Soloselbständige beschlossen. Demnach sollen Unternehmen von bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro und Unternehmen von bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro Soforthilfe erhalten.

Die Anträge werden von den Bezirksregierungen bearbeitet und sind ab dem 27. März abrufbar unter: http://www.wirtschaft.nrw/corona

Unterstützung, Fragen, Anmerkungen?

Wir stehen euch zur Seite

Zusammen mit meinem Team beantworte ich derzeit viele Anfragen. Es ist schön, zu sehen, dass wir den Menschen in dieser unsteten Zeit weiterhelfen können. Das #TeamSchwabe und ich sind auch weiterhin für euch da. Gerade in den nächsten Wochen wird das wichtig, wenn die Maßnahmen vor Ort umgesetzt werden. Ihr könnt euch auch weiterhin bei mir melden. Ob klassisch per telefonisch oder per Mail oder über die sozialen Medien. Wir arbeiten weiter auf Hochtouren, um Lösungen für euch zu finden.

Impressum

Frank Schwabe, MdB
Bundestagsbüro
Platz der Republik 1
11011 Berlin

030 - 227 73638
Fax: 030 - 227 76646

frank.schwabe@bundestag.de
www.frank-schwabe.de

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