Frank Schwabe

Liebe Freundinnen und Freunde,

heute Mittag wird voraussichtlich der Gesetzentwurf für ein Drittes Gesetz  zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Parlament verabschiedet. Damit tut der Deutsche Bundestag das, was in den letzten Wochen und Monaten gefordert wurde: Er stellt die bisherigen Verordnungen auf eine gesetzliche Grundlage.

Die Frage der demokratischen Legitimierung der aktuellen Maßnahmen zum Schutz vor der Corona-Pandemie nehme ich sehr ernst. Die rechtsstaatlichen Grundsätze in unserem Land müssen gewahrt bleiben und die Maßnahmen dürfen nur so lange Bestand haben, wie sie tatsächlich erforderlich sind. Dazu gibt es bereits heute das Infektionsschutzgesetz. Es erlaubt bereits jetzt unseren Bundesländern notwendige Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung der Pandemie festzulegen.

Da absehbar ist, dass die pandemische Lage noch andauern wird, sollen die Voraussetzungen und Grenzen von Maßnahmen, die eine Einschränkung unserer Grundrechte darstellen, nun gesetzlich präzisiert werden. Dazu ist die Einführung eines neuen Paragrafen 28a im Infektionsschutzgesetz vorgesehen. Mit diesem werden die Schutzmaßnahmen der Bundesländer an Beispielen konkretisiert.

Die Maßnahmen sind zeitlich befristet für die die Dauer, in der vom Deutschen Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt wird und ausschließlich auf die Bekämpfung von SARS-CoV-2 beschränkt. Außerdem können Schutzmaßnahmen künftig deutlich präziser das jeweilige regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Handlungsmöglichkeiten der Bundesländer nach dem Infektionsschutzgesetz also nicht ausgeweitet, sondern präziser gefasst und damit insgesamt nachvollziehbarer gestaltet. Auch werden Schutzmaßnahmen durch dieses Gesetz nicht automatisch verhängt oder verlängert. Vor allem aber ist entscheidend: Nicht die Regierung sondern der Deutsche Bundestag entscheidet, ob eine epidemische Lage besteht. Und sobald der Bundestag diese Lage als beendet erklärt, enden damit auch alle darauf beruhenden Rechtsverordnungen und Anordnungen automatisch.

Ich nehme sehr wohl wahr, dass die große Mehrheit der Menschen in meinem Wahlkreis die aktuellen Maßnahmen für angemessen hält. Zahlreiche Menschen wollen sogar weitergehende Maßnahmen. Nur eine kleine Minderheit findet das zu weitgehend und wenige Menschen lehnen die aktuellen Maßnahmen komplett ab.

Ich bin der Überzeugung, dass die Schutzmaßnahmen – so sehr sie auch unser persönliches Leben und das wirtschaftliche Gefüge momentan einschränken – ganz erheblich dazu beitragen, dass die Zahl der intensivmedizinisch zu behandelnden Menschen beherrschbar bleibt und die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten in unseren Krankenhäusern vor einem Kollaps geschützt werden. Es geht darum, eine Situation, wie sie beispielsweise in Italien zu Beginn der Pandemie oder in den USA zu beobachten war, in Deutschland möglichst zu vermeiden. Deshalb werde ich dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz am Mittwoch im Bundestag zustimmen.

 

Lieben Gruß und bleibt gesund

Euer Frank

 

PS: Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein FAQ mit den wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Das lässt sich hier nachlesen.

Impressum

Frank Schwabe, MdB
Bundestagsbüro
Platz der Republik 1
11011 Berlin

030 - 227 73638
Fax: 030 - 227 76646

frank.schwabe@bundestag.de
www.frank-schwabe.de

Wenn Sie diesen Newsletter nicht weiter beziehen wollen, können Sie hier Ihre E-Mail-Adresse aus dem Verteiler austragen