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Schwabe erfreut: Bundesrat billigt neue Transparenzregeln für den Bundestag

17.09.2021

Als Antwort auf die Korruptionsfälle der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Kontext der Aserbaidschan Connection und der Masken-Affäre hat der Bundestag sich auf neue Transparenzregeln für seine Abgeordneten geeinigt. Der Bundesrat hat für dieses Gesetz nun grünes Licht gegeben, sodass es nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten kann.

Frank Schwabe begrüßt die Entscheidung des Bundesrats ausdrücklich: „Endlich sind wir im Kampf gegen Korruption und Intransparenz in Bundestag einen entscheidenden Schritt weiter gekommen. Die Maskendeals, die Aktienoptionen von Philipp Amthor sowie die Aserbaidschan Connection der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat uns eindrücklich vor Augen geführt, dass wir dringend mehr Transparenz im Deutschen Bundestag benötigen.

Ich setze mich schon seit Jahren gegen Korruption und für mehr Transparenz ein. Das Gleiche erwarte ich auch von den anderen Abgeordneten.

Neben dem im Mai beschlossen Lobbyregister ist die Änderung des Abgeordnetengesetzes ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Nichtsdestotrotz müssen wir weiter entschieden gegen Korruption im Bundestag vorgehen. Beispielsweise durch eine unabhängige Transparenzkommission, welche die Möglichkeit hat, die Angaben der Bundestagsabgeordneten zu überprüfen und bei Bedarf weitere Schritte einzuleiten.“

Die nun beschlossen Regeln sehen unter anderem vor, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht werden. Darüber hinaus müssen direkte oder indirekte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften bereits ab fünf Prozent statt wie bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht werden. Erstmals erfassen die Regelungen auch indirekte Beteiligungen. Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen wie etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen werden ebenso anzeige- und veröffentlichungspflichtig. Gleiches gilt für die Einräumung von Optionen auf Gesellschaftsanteile, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden. Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen. Das Gesetz beinhaltet überdies eine deutliche Verschärfung im Strafrecht: Die Tatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern in Paragraf 108e Strafgesetzbuch sind künftig mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht statt wie bislang mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe.

Frank Schwabe setzt sich seit Jahren im Bundestag sowie in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats für mehr Transparenz ein. Als „gläserner Abgeordneter“ legt er auf seiner Homepage außerdem seine Einkünfte und seine Lobbytermine offen. Ein Großteil dieser Lobbytermine wird mit sogenannten NPOs (Non-Profit-Organisationen), Aktivisten oder Vertretern verschiedener Bevölkerungsgruppen abgehalten.