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Große Enttäuschung für Gönül Örs – Kölnerin darf weiterhin nicht ausreisen

06.04.2021

Auch am heutigen Prozesstag in der Türkei kam es wieder nicht zum Freispruch der Kölnerin Gönül Örs. Auch die bislang geltende Ausreisesperre wurde nicht aufgehoben.

Frank Schwabe, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, erklärt angesichts der heutigen Gerichtsentscheidung im Fall Gönül Örs: „Ich bin zutiefst enttäuscht über die heutige Entscheidung. Dies sind sehr bittere Neuigkeiten für Gönül Ors, ihre Familie und ihre Freunde. Der gesamte Prozess ist politisch motiviert und zeigt anschaulich, wie der türkische Staat Menschenrechte mit Füßen tritt. Der heute nicht erfolgte Freispruch reiht sich dabei in die demokratiefeindlichen Entscheidungen der letzten Wochen ein.

Die Türkei hat zur Wahrung des Rechtsstaatsprinzips zurückzukehren. Dazu gehört auch die Freilassung aller aus politischen Gründen Inhaftierten. Die Verfahren gegen Gönül Örs und ihre Mutter Hozan Canê müssen daher umgehend eingestellt und ihnen die Rückreise nach Deutschland gewährt werden.“

Gönül Örs wurde im Mai 2019 bei dem Versuch, ihre deutsch-kurdische Mutter Hozan Canê im Gefängnis zu besuchen, verhaftet. Nach mehreren Gefängnisaufenthalten wurde sie für sechs Monate unter Hausarrest gesetzt. Seit Juni 2020 durfte sich Örs wieder frei bewegen, die Türkei allerdings nicht verlassen.

Frank Schwabe setzt sich im Rahmen des Programms Parlamentarier schützen Parlamentarier (PsP) des Deutschen Bundestags weiterhin entschlossen für Hozan Canê und ihre Tochter Gönül Örs ein.