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Persönliche Erklärung zu Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete

26.03.2021

Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT zum Abstimmungsverhalten am 26. März 2021 zum Tagesordnungspunkt 34: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung) Drucksachen 19/12, 19/22782

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren für eine deutliche Verschärfung der bestehenden Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete ein. Die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit haben noch einmal bestätigt, dass eine umfassende Reform wichtiger denn je ist.

Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE. verfehlt das Ziel, deutlich mehr Transparenz bei den Nebentätigkeiten, Nebeneinkünften und Unternehmensbeteiligungen von Bundestagsabgeordneten zu schaffen. Er ist hierfür nicht weitgehend genug.

Die Koalitionsfraktionen werden daher in Kürze einen Gesetzentwurf einbringen, der folgende Verbesserungen vorsieht: 

  1. Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind künftig anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen.
  2. Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden künftig bereits ab 5 % (bislang: 25%) der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht.
  3. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.
  4. Aktienoptionen werden künftig anzeige- und veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben. Von der Anzeigepflicht sollen auch vergleichbare Wertpapiere, etwa auf den Unternehmenswert bezogene Derivate, umfasst sein. Die Regelung wird daher weit gefasst.
  5. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Fragen der konkreten Abgrenzung und Definition müssen noch im Gesetzgebungsprozess geklärt werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist und eine noch zu bestimmende Grenze nicht überschreitet.
  6. Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken ist schon heute gemäß der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages unzulässig, führt aber zu keiner Sanktion. Wir werden das ändern und den Missbrauch künftig gesetzlich verbieten. In diesem Zusammenhang wollen wir auch Honorare für Vorträge verbieten.
  7. Abschöpfung verbotener Einnahmen: Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen.
  8. Für die Fälle der Nummer 7 wird als zusätzliche Sanktion auch ein Ordnungsgeld verhängt.
  9. Reform des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit).
  10. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten. Parteispenden, die der Abgeordnete erhält und an seine Partei weiterleitet, bleiben zulässig.
  11. Die Koalition wird zeitnah Regelungen für mehr Transparenz im Parteiengesetz, insbesondere zu Veröffentlichungsgrenzen von Parteispenden, zu Parteisponsoring und zu Werbemaßnahmen durch Dritte (Parallelaktionen) vereinbaren.

Die von der Koalition geplante Reform der Verhaltens- und Transparenzregeln für Abgeordnete sind deutlich weitgehender und effektiver als der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE. Ich habe ihn daher abgelehnt.