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Bundestag verlängert das „Kinderkrankengeld“

14.01.2021

Am heutigen Donnerstag beschließt der Bundestag die Verlängerung des „Kinderkrankengeldes“. Der heimische Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe weist daraufhin, dass rückwirkend mit Beginn des Januars von der neuen Regelung Gebrauch gemacht werden kann.

Frank Schwabe: „Zum Thema ‚Corona‘ erhalte ich eine Unmenge von Fragen. Eine der häufigsten Fragen der letzten Tage bezieht sich darauf, was berufstätige Eltern machen, die jetzt ihre kleineren Kinder betreuen müssen. Um sie zu unterstützen wird der Bundestag heute die Zeiträume für den Bezug von ‚Kinderkrankengeld‘ ausweiten. Für Alleinerziehende erhöht sich der Zeitraum von 20 auf 40 Tage pro Jahr. Erziehende Paare können diese Leistung pro Elternteil an 20 Tagen, statt bisher an 10 Tagen, pro Jahr in Anspruch nehmen“.

Schwabe erinnert daran, dass trotz der Bezeichnung „Kinderkrankengeld“ niemand zum Arzt gehen muss, um diese Hilfe in Corona-Zeiten in Anspruch zu nehmen. Es ist vorgesehen, dass über die Einrichtungen der Kinderbetreuung entsprechende Formulare zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung der Formulare wird ein paar Tage in Anspruch nehmen.

„Das ist die Lösung für alle, die in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, die später die Gelder vom Staat erstattet bekommt. Für die privat Versicherten bleibt es bei der Regelung, die das Infektionsschutzgesetz vorsieht. Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls, wenn sie aufgrund der Betreuung ihrer Kinder nicht arbeiten gehen können und für diese Tage kein Gehalt bekommen“, so Frank Schwabe.