Recht auf befristete Teilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

SPD setzt wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um

18.10.2018

Mit der heutigen Verabschiedung des „Brückenteilzeit“-Gesetzes durch den Bundestag wird eine zentrale Forderung der SPD umgesetzt. Künftig wird es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leichter möglich sein, Beruf und private Anforderungen in Einklang zu bringen. Auch die Herausforderungen an eine veränderte Arbeitswelt werden durch das Gesetz berücksichtigt. 

„Mit dem Recht auf befristete Teilzeit ermöglichen wir es vor allem Arbeitnehmerinnen wieder leichter in Vollzeit zurückzukehren. Denn es sind immer noch häufig die Mütter, die beruflich kürzer treten, wenn Kinder klein sind. Werden die Kinder größer, bleiben viele Frauen in Teilzeit stecken - auch wenn sie eigentlich wieder mehr arbeiten möchten. Mit der Folge, dass die Beschäftigten weniger Einkommen erzielen und weniger Rentenansprüche erwerben.“

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit aber nicht nur für die Betreuung von Kindern verringern. Das freie Zeitkontingent kann beispielsweise auch für die Ausübung eines Ehrenamtes oder die berufliche Weiterbildung eingesetzt werden. „Im Hinblick auf den digitalen Wandel in der Arbeitswelt ist es wichtig, dass sich Menschen weiterbilden können. Wenn sie dafür auf eigenen Wunsch bei der Arbeitszeit für eine bestimmte Dauer kürzer treten möchten, verbessert das ihre Fähigkeiten auf dem sich verändernden Arbeitsmarkt“, so Frank Schwabe.

Voraussetzungen für die Rückkehr zur alten Arbeitszeit sind, dass sich die Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren beschränkt, dass der Betrieb, in dem die Beschäftigten arbeiten, mehr als 45 Mitarbeiter hat, man dort seit mehr als sechs Monaten angestellt ist und den Antrag schriftlich, drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung, stellt.