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Finanzielle Unterstützung für den Kreis Recklinghausen durch den Bund - Beharrlichkeit der SPD zahlt sich aus

24.07.2014

Der Kreis Recklinghausen profitiert zukünftig von finanziellen Hilfen des Bundes. Im vergangenen Herbst wurde im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU eine Soforthilfe zur Unterstützung der Kommunen in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro vereinbart, die den Städten, Gemeinden und Kreisen bis zu dem für das Jahr 2017 vorgesehenen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zugutekommen soll. Die Ausgestaltung dieser Hilfen wurde nunmehr konkretisiert und eine entsprechende erste Berechnung der finanziellen Auswirkungen für die jeweiligen Kommunen vorgelegt.

Demnach sollen die Entlastungen für den Kreis Recklinghausen ab dem 01. Januar 2015 jährlich rund 8,9 Millionen Euro betragen. Dieser Betrag soll über einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (6,1 Mio. Euro für den Kreis Recklinghausen) sowie über einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer (2,8 Mio. Euro) finanziert werden.

Dazu erklärt Frank Schwabe, SPD-Bundestagsabgeordneter aus Recklinghausen, Castrop-Rauxel und Waltrop “Ich freue mich über die finanzielle Soforthilfe des Bundes für den Kreis Recklinghausen. Gemeinsam haben wir nordrhein-westfälischen SPD-Bundestagsabgeordneten immer wieder darauf hingewiesen, dass der Bund entsprechende Mittel zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation bereitstellen muss. Diese Beharrlichkeit wird sich nunmehr zu des Kreises Recklinghausen auszahlen.“

Frank Schwabe fordert jedoch weitere Anstrengungen, um die kommunale Handlungsfähigkeit langfristig zu bewahren. Insbesondere setzt er sich für eine zügige Verabschiedung des geplanten Bundesteilhabegesetzes ein. Frank Schwabe: „Durch das Bundesteilhabegesetz werden die Kommunen jährlich um weitere fünf Milliarden Euro entlastet. Gegenwärtig wird die mit dem Gesetz verbundene Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ausschließlich kommunal finanziert. Ich werde mich dafür engagieren, dass das Gesetz 2016 beschlossen wird, damit die vollständige Entlastung ab 2017 greift und somit zur nachhaltigen Stabilisierung der kommunalen Finanzsituation beiträgt. Dies kommt abermals dem Kreis Recklinghausen zugute.“

Anhang:

Aus einer Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer in Höhe von bundesweit 500 Mio. Euro ergeben sich für die zehn Städte im Kreis Recklinghausen folgende zusätzlichen Einnahmen (in Mio. Euro):

Castrop-Rauxel: 0,229

Datteln: 0,167

Dorsten: 0,310

Gladbeck: 0,311

Haltern am See: 0,127

Herten: 0,302

Marl: 0,619

Oer-Erkenschwick: 0,078

Recklinghausen: 0,562

Waltrop: 0,094

Gesamtsumme: 2,799