Korruptionsvorwürfe: Langes, aber substanzloses Statement von Strenz

Viele Fragen bleiben unbeantwortet

07.11.2017

Karin Strenz hat heute eine 9-seitige Erklärung abgegeben. Darin steht viel, aber nichts Substanzielles in Bezug auf die erhobenen Vorwürfe. Es bleibt auch nach diesem erneuerten Erklärungsversuch völlig unglaubwürdig, dass sie nicht gewusst haben will, dass die Firma von Eduard Lintner aus Aserbaidschan finanziert wurde. Lintner hat dem selbst – in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG nachlesbar – widersprochen. Selbst wenn die Erklärung von Karin Strenz zum „postsowjetischen Raum“ glaubwürdig wäre, bliebe die Erklärung zur Wahlbeobachtung 2015 eine Lüge, da ja auch Aserbaidschan zum „postsowjetischen Raum“ gehört.

Auf alle wichtigen Fragen gibt Frau Strenz auch in ihrer langen Erklärung und nach langer Bedenkzeit keinerlei Antworten. Im Gegenteil. Sie dokumentiert erneut, dass sie nicht aufklären will oder nicht aufklären kann.

Einige dieser dringenden aufklärungsbedürftigen Fragen sind:

 

  • Welches sind die genauen Summen, die Karin Strenz im Rahmen der besagten drei Monate wann genau erhalten hat? Warum kann sie das nicht einfach nennen?
  • Kann Frau Strenz den Text des Vertrages veröffentlichen? Wenn nicht, warum nicht? Und in welcher Form wurden die Kontakte an Herrn Lintner weitergegeben? Mündlich? Schriftlich?
  • Hat Frau Strenz weitere Zahlungen oder andere Vergünstigungen in den letzten Jahren aus Aserbaidschan oder anderen postsowjetischen Staaten erhalten?
  • Warum hat sie ihre Firma Ihrem Ehemann übertragen? Hat ihr Ehemann oder haben andere Familienmitglieder oder Freunde Zuwendungen aus Aserbaidschan oder anderen Staaten der Region erhalten? (Das müsste sie ausdrücklich auch bei der Deklaration im Europarat berücksichtigen)
  • Welches Ziel hatte die Zusammenarbeit mit einer Mitarbeiterin von Herrn Lintner?
  • Wo war sie am Tag der Wahlbeobachtung 2015? Hat sie an der Beobachtung durch den Europarat real teilgenommen?

Solange auf diese Fragen keine umfassenden nachvollziehbaren Antworten gegeben werden, kann Karin Strenz nicht nur ihr Mandat in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats nicht wahrnehmen, sondern muss auch auf das Bundestagsmandat verzichten.