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Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet

SPD-Fraktion wäre gerne weitergegangen

21.12.2016

Endlich liegt der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vor. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich seit Jahren dafür stark gemacht. In dem heute vom Kabinett verabschiedeten Aktionsplan sind die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen und ein wirksamer Monitoring-Mechanismus festgelegt.

„Die Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte markiert einen guten Tag für die Menschenrechte. Bis zuletzt haben wirtschaftsnahe Teile der Union dies zu verhindern versucht. Die SPD-Fraktion begrüßt die heutige Entscheidung des Kabinetts sehr.

Nicht nur der Staat ist zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet, sondern auch die Wirtschaft trägt Verantwortung. Der Nationale Aktionsplan formuliert die Erwartungshaltung der Bundesregierung an die Unternehmen und zeigt die Ziele und Handlungsfelder auf. Unabhängig von ihrer Größe, Branche oder ihrer Lieferketten obliegt allen Unternehmen eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht. Künftig sollen sie die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte ermitteln, bei Bedarf Gegenmaßnahmen ergreifen, Bericht erstatten und einen transparenten Beschwerdemechanismus einrichten. Dadurch sollen menschenrechtliche Risiken vermieden oder wenigstens verringert werden.

In einem Monitoringverfahren will die Bundesregierung ab 2018 die Umsetzung des Aktionsplans überprüfen. Notfalls will die Bundesregierung weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen. Bis 2020 soll mindestens die Hälfte aller Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihre Unternehmenspolitik integriert haben.

Viele Menschenrechtsorganisationen wollten schon jetzt eine gesetzliche Regelung festgeschrieben haben. Auch die SPD-Fraktion wäre gerne weitergegangen. Mit dem vorliegenden Aktionsplan sind wir jedoch einen großen Schritt weiter auf dem Weg hin zu mehr menschenrechtlicher Verantwortung von Unternehmen und mehr Verbindlichkeit.“