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Schritte auf dem Weg zu mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Informationsveranstaltung dazu im Februar

01.12.2016

Nach heftigen Diskussionen in den vergangenen Monaten hat der Deutsche Bundestag jetzt das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Noch auf den letzten Metern wurden entscheidende Veränderungen auf Druck der Betroffenen vorgenommen.

„Das Gesetz erfüllt nicht alle Wüsche, aber es bringt entscheidende Fortschritte für Menschen mit Behinderungen. Am Ende hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung noch einmal entscheidend verändert. Erwerbstätige Leistungsbezieher können so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Das war in all meinen Gesprächen immer ein zentrales Anliegen. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Frank Schwabe (SPD).

Schwabe, der zu den Ergebnissen des Gesetzes im Februar des nächsten Jahres eine Informationsveranstaltung durchführen wird, betont, dass mit dem Gesetz der Zugang zur Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt wird. Das war eine große Sorge der Verbände wie der Lebenshilfe. „Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat außerdem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen“, so Schwabe.